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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 3 N 61.13   

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https://dejure.org/2013,16363
OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 3 N 61.13 (https://dejure.org/2013,16363)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2013 - 3 N 61.13 (https://dejure.org/2013,16363)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 3 N 61.13 (https://dejure.org/2013,16363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, § 13 SchulG BB
    Anspruch auf Befreiung vom Unterricht am Welthumanistentag

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, § 13 SchulG BB, Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulpflicht), § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Religion; Weltanschauung; Antrag auf Befreiung vom Unterricht; Fernbleiben vom Unterricht; unentschuldigt; Gleichbehandlung; Ungleichbehandlung; Humanistischer Verband Deutschland; Christen; Juden; Muslime; soziale Bedeutung und Größe; Zahl unterrichteter Schüler; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Befreiung vom Unterricht am Welthumanistentag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulfrei am Welthumanistentag?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulrecht - Kein Unterrichtsfrei am Welthumanistentag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Befreiung vom Unterricht am Welthumanistentag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung vom Unterricht am Welthumanistentag - Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Gleichheitsgrundsatz nicht klar dargelegt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 3 N 61.13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzen voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83).
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